Hast Du das Auto vom Händler gekauft? Denn dann befindest Du dich ja noch immer in der einjährigen Sachmängelhaftungsfrist.
Wenn Du das Problem rechtzeitig gemeldet hast, dürfte es sogar noch für die ersten 6 Monate reichen, mit dem Ergebnis, dass der Händler beweisen müsste, dass der Schaden nicht von Anfang an vorlag. Das dürfte schwerfallen.
Grüße
Jan
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