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#1
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Hallo,
die Tage erhielt ich ein Knöllchen wegen unerlaubtem Parken auf dem Gehweg. Zunächst war ich etwas überrascht, da ich mir keiner Schuld bewusst war. Heute war ich nochmal am "Tatort" um mir die Situation anzuschauen. Ich habe auf der Fläche zwischen den beiden Hofeinfahrten geparkt (rote Markierung). Das Auto hat genau drauf gepasst ohne irgendwo überzustehen. Der Gehweg wurde nicht beeinträchtigt und die Ausfahrten nicht versperrt. Schilder für Parkverbote/-gebote sind keine vorhanden. Was meint ihr, kann diese Fläche zum Gehweg gezählt werden? Dafür spricht: -Gleiche Höhe wie der Gehweg -Abgrenzung zur Straße durch Bordstein Dagegen spricht: -Fläche kann nicht durch die abgesenkten Ausfahrten nicht von Fußgängern genutzt werden -eigentlicher Gehraum wird durch ein parkendes Auto nicht eingeschränkt Grüße |
#2
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Natürlich gehört diese Fläche zum Gehweg. Sie ist durch den Bordstein eindeutig von der Fahrbahn getrennt und zu dem genau so wie der restliche Gehweg gepflastert.
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#3
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Gegen einen Parkplatz würden die reifenschädigenden Bordsteine sprechen.
Dafür, dass wohl generell so geparkt wird (s. weiter vorne). Hatten die auch ein Knöllchen? Vielleicht sind diese Stege auch dazu gedacht, für die Fußgänger einen Zugang zur Straße zu haben, weil die Einfahrten wegen den großen Lücken zwischen den Pflastersteinen die Verletzungsgefahr erhöhen. Um welchen Betrag handelt es sich denn? |
#4
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Da sieht mir das nach beginnenden Parkbuchten aus: Bordstein rechts neben dem A3. Daher ist die hier genutzte Fläche offensichtlich ein Gehweg.
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Grüße Nils Gesamtsituation: ![]() Touran Highline (5T) 2.0TDI DSG - Reflexsilber
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#5
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Genau 15€, die wurden auch direkt bezahlt. Ein Einspruch hätte, wie ihr auch gemeint habt, keinen Sinn gemacht.
Weiter vorne beim A3 sind die Parkbuchten auf Straßenhöhe, was mir aber erst jetzt auffiel. Auf meinem "Parkplatz" steht auch fast immer ein Auto, weshalb ich mir nichts dabei dachte dort zu parken, lädt eben wirklich dazu ein. Knöllchen werden hier keine verteilt, sondern nur verschickt. Das heißt man erkennt den Fehler nicht sofort und hat zum Teil auch keine Möglichkeit für Gegenbeweise. Das ist aber rechtlich gesehen wohl in Ordnung. Naja hab ich wieder was dazu gelernt. Danke für die Rückmeldungen. ![]() |
#6
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![]() Zitat:
Wobei diese Flächen ja gerade zum Parken einladen ![]()
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Gruß A4 Avant V6 TDI S6 Avant 4.0 TFSI quattro, 331 KW/450 PS, 7-Gang S-tronic |
#7
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Wahrscheinlich 15€
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#8
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Fläche zwischen den beiden Hofeinfahrten geparkt (rote Markierung). Das Auto hat genau drauf gepasst ohne irgendwo überzustehen.
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#9
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Na das ist wohl doch ziemlich eindeutig...
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#10
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Also ich hätte mich da auch direkt raufgestellt und noch über den guten Parkplatz gefreut!
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#11
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Ich persönlich bin eine Expertin für das Falschparken. Aber seit dem nicht mehr mein Vater die Rechnungen übernimmt, sondern ich an die Kasse gebeten werde, habe ich mich etwas gebessert bzw. mich über verschiedenen Strafen für das Falschparken informiert. Man muss ja sehen, wann sich das lohn und wann nicht haha^^
Die 15 Euro waren schon richtig, auch wenn der Beitrag jetzt bissel spät kommt. Kann dir diese Seite empfehlen. Die hat mir auch geholfen. Hat alles auf einen Blick: http://www.bussgeldkatalog.de/parken/ |
#12
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die Seite mit dem Artikel habe ich besucht. Na ja, alles steht schwarz auf weiß.
So sind mal die Vorschriften.... |
#13
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Hoffe, dass sich das ganze dann auch geklärt hat!
Tja, das man falsch parkt, öfters mal, kommt eben von daher, das es alles andere als einfach ist, einen Parkplatz zu finden! Das ist meiner Meinung nach ein echt großes Problem, besonders in größeren Städten! Aus diesem Grund parkt man ja dann auch da, wo man eigentlich nicht sollte. Ich kann das absolut verstehen! Ich hab' seit neuestem dieses Problem gelöst! Wie? Ich hab' Q-Park entdeckt! Haben in vielen Städten ihre Parkhäuser, was das Parken echt erleichtert! Neulich war ich in Frankfurt und für mich war Parken in Frankfurt noch nie einfacher ![]() |
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