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#1
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Das war zu erwarten:
http://www.auto-reporter.net/articles/2636 Stellt sich die Frage, ob die Dinger nun weiterhin in Anzeigen beworben werden dürfen.
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"Mache die Dinge so einfach wie möglich - aber nicht einfacher."(Albert Einstein) |
#2
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...warum sollten sie nicht beworben werden dürfen? Es geht um nicht öffentliche Bereiche!
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#3
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Klar dürfen sie das. Und ich persönlich finde das es auch gut so.
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#4
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joa, ich denke, sie dürfen beworben werden, solange aber die rechtliche lage nicht verschwiegen wird. wenn sie zb beworben werden würden mit dem slogan, dass es legal ist, sie überall anzubringen wo man will o.ä., wäre das nochmal was anderes, denke ich
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