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#16
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![]() Zitat:
Hallo, hängt der Hänger am PKW, dann hatr er "nie" Parkwarntafeln! Gruss Günther
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A4 Avant 3.0 TDI (EZ 06/05) mit DPF Ex: Bora Variant Highline, 1.9 PD-TDI, (ARL) 110 kW, 6-Gang Ex: Bora Variant Highline 1,9 PD-TDI, (AJM) 85 kW, 6-Gang Ex: Toyota Corolla 1800 DX Diesel (150 000 km gefahren) |
#17
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Nabend allerseits!
Also das Thema beschäftigt mich echt tief. Aber: Gute Informationen finden sich hier: http://www.boeckmann.com/pkw_anhaenger.html |
#18
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#19
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Danke für eure Antworten... dann weiß ich jetzt bescheid
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#20
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Was wenn du keine andere Wahl hasst!?
Wo willst du ihn denn dann parken!? Ah,das leidige Thema Parkplatz! Ist echt schwer geworden überhaupt einen freien Parkplatz zu finden... Ich tu' mich wirklich schwer,besonders dann wenn ich dann in einer Grossstadt bin.Hab' öffters daran gedacht mir ein Taxi zu nehmen ![]() Hab' dann vor paar Tagen,das hier gefunden! Ist ein Parkservice der die Parksuche erleichtern soll...bzw sind es Parkhäuser,wo mann sein Auto parken kann! Werd' diesen Service gleich mal bei Gelegenheit auch testen ![]() Das würde mir so einiges erleichtern ![]() LG |
#21
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Ich stimme Ihnen zu
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#22
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dauerhaft geparkte Fahrzeuge mit Werbeslogans sind für viele ein Ärgernis.
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#23
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aber du kannst nicht sicher sein.
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#24
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![]() Zitat:
Da wir schon beim Thema Anhänger sind, hab' einen wirklich tollen Fund gemacht, den ich gerne teilen möchte, vielleicht kann es dem ein oder anderen von Nutzen sein? Geht um Auto Trailer mieten in Ahrensfelde! Kann diese Vermietung auf jeden Fall empfehlen, denn es läuft alles problemlos ab! Ist mir grad so in den Sinn gekommen und ich wollte es nicht nur für mich behalten ![]() LG |
#25
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Hallo.
Diese Gesetze beziehen sich ausdrücklich auf "Kraftfahrzeug-Anhänger". Aber was ist, wenn man ihn nicht mit einem Kraftfahrzeug zieht... Dann ist es kein "Kraftfahrzeuganhänger" mehr. Was macht einen Anhänger zum rechtlich zum "Kraftfahrzeug-Anhänger"? Ich würde sagen, das Fahrzeuig mit dem man ihn zieht. Es kann nicht der Punkt sein, dass ein Hersteller ihn als KFZ-Anhänger gebaut und mit ABE versehen hat. Denn Ich kann mir einen identischen Anhänger ohne ABE bauen und hinter dem Rad ziehen. Daher sollte ein fertiger Anhänger MIT ABE keinen Nachteil haben. Sonst würde es ja reichen die Plakette etc. zu entfernen. Ich kann also auch einen KFZ-Anhänger ohne TÜV kaufen, und mit dem Rad ziehen. Das ist ja eigentlich auch nur dann wichtig, wenn es um das Parken geht. Darf man einen Fahrradanhänger auch überall abstellen? Denn der hat ja kein Kennzeichen? Wenn es ein komplettes Fahrrad dieser Art ist, gäbe es wohl keine Probleme: xyzcargo.com/de/raeder/ Oder: https://www.velofracht.de/sonderanfertigungen/8rad/ (2m x 5m) Weil es ein Fahrrad ist. Muss man also vor dem Anhänger ein Rad angebracht auch dort stehen lassen ;-) ? Evtl. macht das ja rechtlich den Unterschied. Wenn man aber auch Fahrradanhänger stehen lassen kann (als guter Wille mit einem Schild mit Telefonnummer), gilt dann auch die 2-Wochen-Regel? Es kann ja wohl nicht sein, dass es hier rechtliche Ungenauigkeiten gibt, und evtl. jede Stelle etwas Anderes sagen könnte ![]() Ein Fahrradanhänger unterliegt nur der Regel maximal 12m lang, 4m hoch und 2,5m breit. Und Ich glaube ohne Gewichtsbeschränkung. Also sollte es erlaubt sein einen PKW-Anhänger ohne TÜV, Versicherung etc. hinter einem Fahrrad zu ziehen. Ich zog zuletzt einen Fahrradanhänger von ~38Kg mit 15m² Laminat, was zusammen um die 150Kg sein müssten. Das war kein Problem. Ich sah schon KFZ-Anhänger die leer 75Kg schwer sind. Und das war wohl kein Aluminium. Gibt es bei den Werbeanhängern die man sieht eigentlich einen Grund warum jemand ein Trapez (wie ein Goldbarren) statt einem Kasten drauf baut? Wenn da nur zwei Platten ein Dreieck bilden, dass kann ich aus Materialgründen nachvollziehen, aber Schräge Wände, vorne und hinten eine Platte und trotzdem ein Dach? Gibt es dafür einen rechtlichen Grund. So einen verkauft gerade jemand, der hat Werbung für seinen Kärcher-Shop drauf. Ich würde ja eher ein Problem darin sehen, falls der Kasten draufgeschraubt ist, und die Anhängerfunktion an sich behindert. Damit ist der Nutzungszweck die Werbung. Sieht alles verschraubt aus. Sicher leicht abnehmbar. Aber Ich will ja selbst Seitenflächen für Botschaften nutzen. Allerdings soziale, nicht gewerblich. Und will es nicht unbedingt wo allein lassen. Geändert von Tobias Claren (12.08.2020 um 01:33 Uhr) |
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