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#1
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Guten Abend ihr lieben,
ich bin heute das erste Mal geblitzt worden und bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass ich die Geschwindigkeit eingehalten habe. Würde es denn etwas bringen, wenn man dann Widerspruch einlegt oder treibt das die eventuellen Kosten nur unnötig in die Höhe? Sry, ich bin gerade etwas durch den Wind, da ich vor diesem Problem bisher nie gestanden habe... |
#2
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Hallo,
warte erst einmal ab, ob und ggf. was du für Post kommt. Und wenn dir was vorgeworfen wird, was deiner Meiniung nach nicht stimmt, dann lege Widerspruch ein. Gerade bei älteren stationären Blitzern kann es vorkommen, dass die jeden blitzen, da das einen vollen Film bedeutet. Also voller Film = kein Bild von dir. Oder man hat den Blitzer auf Dauerblitzen gestellt, um z. B. Fotos zu machen, ob jemand angeschnallt ist oder telefoniert. Ja, sowas soll es geben. Also warte mal ab, kannst ja dann berichten, ob du was bekommen hast. PS: Übrigens, wenn du innerhalb von 3 Monaten nach dem Blitztag nichts bekommst, dann sollte auch nichts mehr kommen. Denn das ist in der Regel die dafür geltende Verjährungszeit.
__________________
Gruß A4 Avant V6 TDI S6 Avant 4.0 TFSI quattro, 331 KW/450 PS, 7-Gang S-tronic Geändert von A4 Avant V6 TDI (30.07.2015 um 12:38 Uhr) |
#3
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Hi Kalila,
ich kann mich der Antwort von "A4 Avant V6 TDI" im Grunde nur anschließen. Warte erst einmal ab, ob du überhaupt etwas bekommst. Im Notfall kannst du dir ja mal https://www.blitzeranwalt.com/soforthilfe/geblitzt/ durchlesen. Da werden einige Fehlerquellen beim Blitzen beschrieben. Problem dabei ist natürlich, dass man ohne anwaltliche Hilfe meist keinen Erfolg hat. Du müsstest also prüfen, was für dich besser ist! Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass es keine Post gibt. ![]() |
#4
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Und auch hier geht es nur um:
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Gruß, Michael. Die Info-Site zum Golf IV, Golf V, Golf VI und Scirocco III mit DEM Golf-IV-Forum |
#5
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Ich würde es nicht machen!
Bin aber zum Glück noch nie geblitzt worden ![]() lg |
#6
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![]() Zitat:
Danke, dass Sie diesen Link weitergeben |
#7
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Ich wurde auch schon geblitzt und war mir keiner Schuld bewusst,
habe mir darauf hin direkt einen Anwalt gesucht und bin auf Google unter Rechtsanwalt Aschaffenburg fündig geworden. Dort gibt es die Kanzlei Fenderl-Dietrich und dort ist auch ein Anwalt für Verkehrsrecht. Vieleicht kann man sich da ja mal schlau machen. |
#8
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Bei jedem "Einspruch" landet die Sache vor Gericht. Im Falle eines "Urteils" werden dir in jedem Fall die Kosten auferlegt. Nur im Falle der Rücknahme des Einspruchs vor Gericht fallen keine weiteren Kosten an.
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#9
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Denke eher nicht..
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